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| Sekretariate |
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| Unsere Schulsekretärinnen sind Ihre Ansprechpartnerinnen für die Anmeldung und Betreuung Ihres Kindes am Mariengymnasium, bitte beachten Sie den Menüpunkt "Kontakt". |
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| Sie möchten Ihr Kind für die Klassenstufe 5 am Mariengymnasium anmelden? |
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Für die Anmeldung Ihres Kindes an das Mariengymnasium wenden Sie sich bitte an das jeweilige Sekretariat.
Frau Klostermann und Frau Eilers sind Ihnen bei der Erledigung der Formalitäten behilfllich.
Schuljahr 2010 / 2011 |
Anmeldung für alle
Schülerinnen und Schüler aus
Schortens und Sande
für die Klassenstufen 5
für den Standort Schortens
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Anmeldung für alle
Schülerinnen und Schüler aus
Jever und dem Wangerland
für die Klassenstufen 5
für den Standort Jever |
im Sekretariat des
Mariengymnasiums
Mühlenweg 75
26419 Schortens |
im Sekretariat des
Mariengymnasiums
Terrasse 3
26441 Jever |
Anmeldezeiten:
Mo., 31. Mai bis Fr., 04. Juni 2010
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
zusätzlich am Mittwoch, 2. Juni
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Anmeldezeiten:
Mo., 31. Mai bis Fr., 04. Juni 2010
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
zusätzlich am Mittwoch, 2. Juni
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Erster Schultag ist Donnerstag, 05. August 2010
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Beginn für Klasse 5 in Schortens
um 8:30 Uhr
Begrüßung durch die Schulleiterin
in der Sporthalle
Bekanntgabe der Klassenzusammensetzung |
Beginn für Klasse 5 in Jever
um 9:30 Uhr
Begrüßung durch die Schulleiterin
in der Gymnastikhalle
Bekanntgabe der Klassenzusammensetzung |
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Kennenlernen der Mitschülerinnen und Mitschüler, von Schule und Umgebung mit den Klassenleiterinnen oder Klassenleitern und den betreuenden Paten
aus den
9. Klassen
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Vorstellung der Schülervertretung
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ab 12:15 Uhr unterrichtsfrei
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Kennenlernen der Mitschülerinnen und Mitschüler, von Schule und Umgebung mit den Klassenleiterinnen oder Klassenleitern und den betreuenden Paten aus den
10. Klassen
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Vorstellung der Schülervertretung
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ab 12:15 Uhr unterrichtsfrei
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Es ist möglich eine Anmeldung vorzubereiten, indem Sie das Anmeldeformular herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen. Für den Fall, dass Sie Ihre Anmeldung derzeit nicht persönlich vornehmen können, senden Sie es bitte unterschrieben an das Mariengymnasium. Eine Aufnahme in die Oberstufe am MG erfolgt in jedem Fall erst nach persönlicher Vorstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Unterschriften.
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Für eine vollständige Anmeldung benötigen Sie außerdem: |
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Die Anmeldetermine für das Schuljahr 2011 / 2012 werden rechtzeitig bekannt gegeben.
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| Mittelstufe und Oberstufe am Mariengymnasium Jever |
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Nach der Schulreform vom 01. August 2005 besteht die Mittelstufe aus den Klassenstufen 5 bis 9. Daran schließt sich die Oberstufe mit den Klassenstufen 10 bis 12 an. Die Abiturprüfung wird am Ende des 12. Schuljahres abgelegt, erstmalig betrifft das Schülerinnen und Schüler in der Abiturprüfung 2011, s. Tabelle:
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Schuljahr |
Klassenstufe |
Abitur im Jahr |
Schuljahre
bis zum Abitur |
2010/2011 |
5 |
2018 |
12 |
6 |
2017 |
7 |
2016 |
8 |
2015 |
9 |
2014 |
10
Einführungsphase |
2013 |
11
Qualifikationsphase
1. Jahr |
2012 |
12 / 13
Qualifikationsphase
2. Jahr |
2011 |
12 / 13 |
Die Klassenstufen 12 und 13 werden in gemeinsamen Kursen zum Abitur 2011 geführt.
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| Zugangsberechtigung zum Gymnasium |
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In Niedersachsen ist der Elternwille zur Auswahl der Schulform Hauptschule, Realschule, Gymnasium freigegeben. Auch dann, wenn die Grundschule keine Empfehlung ausspricht, können Eltern ihr Kind am Gymnasium anmelden. Es ist sinnvoll, der Empfehlung der Grundschulen zu folgen. Kinder, die in der gewählten Schulform überfordert sind und nicht zurechtkommen, werden nicht mehr per Konferenzbeschluss in eine andere Schulform versetzt. Erst nach der zweiten Nichtversetzung muss die gewählte Schulform verlassen werden.
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| Erweiterter Sekundarabschluss I |
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Der Erweiterte Sekundarabschluss I ist die Voraussetzung für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe. Diese Zugangsberechtigung wird am Ende der Klasse 10 erteilt und ist mit Abschlussprüfungen verbunden.
Schriftliche Prüfungen finden in Deutsch oder der 1. Fremdsprache und in Mathematik statt. Die Aufgabenstellung erfolgt ab Schuljahr 2006/2007 landesweit einheitlich. In einem Fach eigener Wahl findet eine mündliche Prüfung statt.
Der Erweiterte Sekundar-Abschluss I hat je nach Ort des Erwerbs eine jeweils andere Bedeutung:
- Am Gymnasium von Schülerinnen und Schülern mit 13 Schuljahren bis zum Abitur (s.Tabelle) am Ende der Klasse 10 erworben gewährt er
den Eintritt in die Einführungsphase. Auf die Einführungsphase folgen die Versetzung in die zweijährige Qualifikationsphase und die Abiturprüfung nach 13 Schuljahren.
- Am Gymnasium von Schülerinnen und Schülern mit 12 Schuljahren bis zum Abitur (s.Tabelle) am Ende der Klasse 10 erworben gewährt er den Eintritt in die Qualifikationsphase. Die Klassenstufe 10 ist bereits die Einführungsphase. Die Abiturprüfung erfolgt nach 12 Schuljahren.
- An der Hauptschule, an der Realschule oder an der Gesamtschule am Ende der Klasse 10 erworben, gewährt er Eintritt in die Einführungphase.
Beim Übergang auf eine Gesamtschule oder ein Fachgymnasium ist die Einführungsphase die Klassenstufe 11, gefolgt von den beiden Jahren der Qualifikationsphase mit dem Ablegen der Abiturprüfung nach weiterhin 13 Schuljahren.
Beim Übergang auf das Gymnasium
ist die Einführungsphase die Klassenstufe 10. Die Abschlussprüfung am Ende der Klasse 10 muss nicht wiederholt werden. Auch für diese Schülerinnen und Schüler bleibt es bei 13 Schuljahren bis zum Ablegen der Abiturprüfung.
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